In Deutschland werden weniger Scheidungen vollzogen, Ehen halten länger, aber auch wenn es im Jahr 2016 nur noch 162.397 geschiedene Ehen waren und diese Zahl so niedrig lag wie seit 1993 nicht mehr, sind doch oft genug nicht nur das Paar betroffen, sondern auch Kinder und eben auch Haustiere. Und das gilt natürlich nicht nur bei gescheiterten Ehen, sondern bei Trennungen allgemein. Schließlich ist auch eine offizielle Scheidung meist nur ein Endpunkt einer Beziehung, dem oft genug ein Trennungsjahr voranging.
Bei Kindern ist es klar, was passiert. Können sich die Eltern nicht einigen, dann entscheidet ein Richter und sind die Kinder alt genug, dann finden oftmals auch ihre Wünsche gehör. Aber was ist bei einer Trennung mit dem Hund? Je mehr Scheidungen es gibt, umso mehr Scheidungshunde tummeln sich auch auf unseren Hundewiesen.
Scheidungshunde – zwei Szenarien sind möglich
Neben dem Szenario, dass sich das ehemalige Paar gütig einigt, wer den Hund bekommt, sind es zwei Möglichkeiten: Keiner will den Hund (zum Beispiel, weil man sich in der heutigen Zeit schlechte Chancen auf dem Wohnungsmarkt mit Vierbeiner ausrechnet) oder beide kämpfen um den Familienhund.
Manchmal ist es einfach. Wurde ein Hund mit in die Partnerschaft gebracht, dann bleibt er natürlich bei demjenigen auch nach einem Scheitern. Wurde der Hund in der Partnerschaft angeschafft, dann gehört er erstmal demjenigen, der den Kaufvertrag oder Übernahmevertrag unterschrieben hat. Nur wenn das sowohl Herrchen und Frauchen gemacht haben, dann gehört der Hund rechtlich beiden und es kann vor Gericht gehen.
Vor Gericht entscheidet der Richter dann über den Scheidungshund. Dabei geht es dann auch wieder um das Wohl des Hundes.
Folgende Punkte können bei der Frage wer bekommt den Scheidungshund dann den Ausschlag geben:
- Wer hat sich bislang besonders viel um den Hund gekümmert, zum Beispiel auch Sport gemacht, Ausbildungen absolviert, Scheine abgelegt?
- Wer hat grundsätzlich mehr Zeit für den Vierbeiner?
- Wer kann es sich auch finanziell eher leisten?
- Und sicherlich spielt auch die zukünftige Wohnsituation bei so manchen Hunderassen eine Rolle.
Besuchsrecht Hund nach Trennung Umgangsrecht
Gerichte werden aber nicht nur bei einer Trennung bemüht, wenn es um die Frage geht, wem der Hund gehört (gekämpft wird oftmals auch um die Katze), sondern auch danach, wenn es um ein Besuchsrecht oder Umgangsrecht geht. Einer maßgeblichen obergerichtlichen Rechtsprechung zu Folge gibt es mangels gesetzlicher Grundlage kein Umgangsrecht mit Haustieren. Es gab aber auch schon Amtsgerichte, die anders entschieden haben.
Aus der Rubrik Hunde und Recht.
Freunde von mir waren Jahrelang verheiratet. Sie haben keine Kinder zusammen bekommen aber dafür einen Hund. Nun lassen sie sich scheiden aber wer bekommt den Hund. Bei den Kindern schreitet das Familienrecht eine aber was passiert mit dem Hund? Es scheint so als würden sich beide um den Hund streiten und für ihn kämpfen. Ich finde es aber gut, dass auch da auf das Wohl des Hundes geachtet wird.
Ein Kollege muss sich mit dem Scheidungsrecht befassen. Er hat mit seiner Frau gestritten. Jetzt geht es darum, wer die Katze bekommt.
Bei Scheidungshunden wird fast so verfahren wie bei Scheidungskinder. Was ist das Wohl des Vierbeiners bzw. wer kann sich besser um das Wohl kümmern? Traurig ist es, wenn keiner den Hund haben möchte. Scheidungen sind schon nicht einfach und schwieriger wird es, wenn diese von nur einer Seite gewünscht ist oder mit Streitigkeiten zusammenhängt wie um den Hund.
Interessant, dass es im Falle einer Scheidung auch ein Besuchsrecht für Hunde geben kann. Ich frage mich nur, was passiert, wenn keiner den Hund möchte. In dem Fall wird er wohl leider ins Tierheim gebracht, ich werde mal meinen Anwalt für Scheidungen zu diesem Thema befragen müssen.